Über uns
Wenn jeder gibt, was er hat...
Nicht alle Menschen haben genügend zu essen. Aber es gibt Lebensmittel im Überfluss. Die so genannten "Tafeln" bemühen sich um einen Ausgleich: sie sammeln qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel ein und geben diese an Bedürftige weiter. Damit wird vielen Menschen geholfen, eine schwierige Zeit zu überbrücken.
Die Mitglieds-Tafeln des Bundesverbands Deutsche Tafel e.V. verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:
Präambel
Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.
Grundsatz 1
Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an Bedürftige ab.
Grundsatz 2
Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiter.
Grundsatz 3
Die Arbeit der Tafeln wird durch Spender und Sponsoren unterstützt.
Grundsatz 4
Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.
Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.
Grundsatz 5
Der Name 'Tafel' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V.rechtlich geschützt.
Grundsatz 6
Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.
Grundsatz 7
Die Tafel-Grundsätze des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.
Grundsatz 8
Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze. Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt der Bundesverband in Abstimmung mit dem zuständigen Ländervertreter ein Verfahren zur Aberkennung des Namens 'Tafel' und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Deutsche Tafel e.V.